1. Vermittlung von Reisen/Reiseleistungen:
Das Reisebüro vermittelt im Auftrag des Kunden und für diesen kostenlos Pauschalreisen und einzelne Reiseleistungen. Das Reisebüro ist nicht Veranstalter/Leistungsträger. Vertragsbeziehungen hinsichtlich der vermittelten Leistungen bestehen nur zwischen dem Kunden und dem Veranstalter/Leistungsträger. Es gelten die allgemeinen Reisebedingungen des Reiseveranstalters/Leistungsträgers.

2. Anmeldung/Buchung:
Mit seiner Anmeldung, die schriftlich, mündlich oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an und erteilt den verbindlichen Auftrag zur Vermittlung bzw. Buchung der gewünschten Reise/Reiseleistung. Nach erfolgreicher Vermittlung erfolgt eine schriftliche oder mündliche Bestätigung der Buchung durch das Reisebüro. Bei einer Anmeldung für mehrere Reiseteilnehmer haftet der Anmelder neben diesen Teilnehmern wie vom Reiseveranstalter/Leistungsträger vorgesehen.

3. Zahlung/Fälligkeit:
a) bei Inkasso über das Reisebüro
Der Kunde hat sämtliche Zahlungen an das Reisebüro zu erbringen, das vom Veranstalter/Leistungsträger zum Inkasso ermächtigt ist. Wenn nicht anders vereinbart, ist nach erfolgter Buchungsbestätigung pro Reiseteilnehmer eine Anzahlung in Höhe von 10% des jeweiligen Preises, mindestens jedoch in Höhe von DM 100,–, zu erbringen. Eine nicht rechtzeitige Leistung der Anzahlung kann eine Stornierung und damit die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Storno- und Bearbeitungsgebühren nach sich ziehen. Die Zahlung des Restpreises ist vom Kunden unmittelbar gegen Aushändigung oder Übersendung der vollständigen Reiseunterlagen und eines Sicherungsscheines vor vertraglich vereinbartem Reiseantritt, spätestens aber 3 Wochen vor Reiseantritt/Fälligkeit der Reiseleistung, zu erbringen. Bei Reisen, für die eine Mindestteilnehmerzahl gilt, kann die Fälligkeit frühestens dann eintreten, wenn der Veranstalter nicht mehr berechtigt ist, die Reise abzusagen. Kommt der Kunde mit der Reisepreiszahlung in Verzug, hat dies nach Ablauf der Frist und fruchtloser Ablehnungsandrohung einen Rücktritt vom Reisevertrag zur Folge, mit Verlangen eines nachgewiesenen Schadenersatzes.
b) bei Direktinkasso des Veranstalters
Mit Übersendung der Reisebestätigung erhält der Kunde die Aufforderung zur Überweisung der An- und Restzahlung auf das Konto des Veranstalters. Mit dieser Aufforderung bestimmt der Veranstalter die Fälligkeit von An- und Restzahlung. Die Anzahlung beträgt in der Regel 15% des Reisepreises und ist in der Regel 1 Woche nach Erhalt der Reisebestätigung zur Zahlung fällig. Die Restzahlung ist in der Regel 30 Tage vor Reisebeginn fällig – bei Reisen mit einer Mindestteilnehmerzahl frühestens dann, wenn der Veranstalter nicht mehr berechtigt ist, die Reise abzusagen. Dabei sind Zahlungen ausschließlich auf das vom Veranstalter bestimmte Konto zu leisten. Rücktrittsrecht bei Verzug: Gerät der Kunde mit der Anzahlung oder mit der Restzahlung in Verzug, ist der Veranstalter nach fruchtloser Ablehnungsandrohung berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und Schadenersatz in Höhe der vereinbarten Rücktrittskosten zu verlangen, es sei denn, der Kunde hatte ein Recht zur Zahlungsverweigerung. Ist der fällige Reisepreis bis zum vertraglich vereinbarten Reiseantritt nicht vollständig bezahlt, wird der Veranstalter/Leistungsträger von der Leistungspflicht frei und kann vom Kunden die entsprechenden Rücktrittskosten verlangen, wenn dieser nicht ein Recht auf Zahlungsverweigerung hat.

4. Haftung/Anmeldung von Ansprüchen/Verjährung:
Es besteht keinerlei Haftung und Gewährleistungspflicht des Reisebüros für die vertragsgemäße Erfüllung der vermittelten Leistungen. Eventuelle Schadenersatz- oder Gewährleistungsansprüche sind allein gegenüber dem jeweiligen Reiseveranstalter/Leistungsträger geltend zu machen. Dies gilt insbesondere auch für Mängelanzeigen und sonstige Erklärungen. Das Reisebüro haftet lediglich für fehlerhafte Beratung und Vermittlung im Zusammenhang mit der Buchung.

5. Leistungsumfang:
Der Umfang der jeweiligen Leistungen richtet sich bei Reiseverträgen allein nach dem zugrundeliegenden Prospekt und der Reisebeschreibung des Reiseveranstalters. Dieser ist auch alleine für die ordnungsgemäße Planung und Durchführung der Reise verantwortlich.

6. Leistungsänderung:
Kann eine einzelne Leistung nicht entsprechend dem erteilten Auftrag gebucht und vermittelt werden, so ist das Reisebüro berechtigt, die gewünschte Leistung zu ändern, sofern die Abweichung nicht erheblich und für den Auftraggeber zumutbar ist, das Reisebüro also annehmen darf, daß der Auftraggeber bei Kenntnis der Sachlage die Abweichung billigen würde. Reiseveranstalter/Leistungsträger behalten sich Leistungsänderungen entsprechend der eigenen Reisebedingungen vor.
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7. Preisänderungen:
Die Wirksamkeit von Preisänderungen bzw. eines Preisänderungsvorbehaltes bestimmt sich allein nach dem Verhältnis zwischen Kunde und Reiseveranstalter/Leistungsträger. Die vom Reisebüro mitgeteilten Preise, insbesondere Flugpreise sind daher vor erteilter Buchungsbestätigung nicht verbindlich. Reiseveranstalter/Leistungsträger behalten sich Leistungsänderungen entsprechend der eigenen Reisebedingungen vor.

8. Stornierung/Kündigung/Rücktritt:
Sofern der Kunde nach erfolgter Vermittlung die gebuchte Leistung nicht abnimmt und das Reisebüro deshalb an den Reiseveranstalter/Leistungsträger Stornierungskosten zu zahlen hat, lt. Reisebedingungen des Reiseveranstalters/Leistungsträgers, kann es diese vom Kunden erstattet verlangen, zzgl.einer Bearbeitungsgebühr von 10% des Reisepreises, mind. aber 50,– DM pro Person.

9. Umbuchungen/Ersatzpersonen/Kurzfristige Buchungen:
Bei Umbuchungen, Ersatzpersonen, sowie Anfragen innerhalb von 14 Tagen vor Reiseantritt bzw. Fälligkeit der Leistung und erfolgreicher Vermittlung, kann das Reisebüro nach Vorliegen der Buchungsbestätigung wegen des damit verbundenen besonderen Verwaltungsaufwandes eine Kostenpauschale von mind. 30,– DM pro Buchung in Rechnung stellen, lt. Reisebedingungen des Reiseveranstalters/Leistungsträgers. Der Nachweis geringerer Kosten bleibt dem Kunden unbenommen.

10. Hinweispflicht:
Erforderliche Hinweise für deutsche Staatsbürger auf die im Reiseland geltenden Ausweis-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen sind allein vom Reiseveranstalter/Leistungsträger zu erbringen. Der Kunde hat jedoch die Pflicht, sich soweit möglich aus den Prospekten und Reiseunterlagen selbst zu informieren. Ergänzend werden die Kunden von den vermittelnden Reisebüros aufgeklärt und beraten.

11. Reiserücktrittsversicherung:
Der Kunde wird somit ausdrücklich auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktrittsversicherung hingewiesen.

12. Datenschutz:
Die dem Vermittler und Reiseveranstalter/Leistungsträger gestellten Daten werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz geschützt.

13. Gerichtsstand:
Der Kunde kann das Reisebüro nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reisebüros gegen den Kunden ist dessen allgemeiner Gerichtsstand maßgeblich. Sofern es sich bei dem Kunden um einen Vollkaufmann handelt, gilt als Gerichtsstand Mühldorf/Inn vereinbart.